Beitragsübersicht:
Beitrag | monatlich | jährlich |
---|---|---|
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 5€ | 60€ |
Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose gegen Nachweis | 5€ | 60€ |
Erwachsene bis 64 Jahre | 8€ | 96€ |
Erwachsene ab 65 Jahre | 5€ | 60€ |
Familien | 17,50€ | 210€ |
Erwachsene ab 80 Jahre und Ehrenmitglieder | beitragsfrei | beitragsfrei |
Sonstige Gebühren
Gebührenart | Gebühr |
---|---|
Rechnungszahler (je Rechnung) | 2 EURO |
Zahlungserinnerung / Mahnung | 3 Euro |
Beitragsordnung
gültig ab 01.01.2020
§1 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die Höhe des Mitgliederbeitrages wurde in der Mitgliederversammlung 2019 wie folgt festgelegt:
Der Beitrag pro Jahr beträgt:
– für Erwachsene bis 64 Jahre € 96,-
– für Erwachsene ab 65 Jahre € 60,-
– für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 60,-
– für Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose € 60,-
– Familien € 210,-
§ 2 Sonderregelungen
a) Ehrenmitglieder beitragsfrei
b) Mitglieder ab dem 80. Lebensjahr beitragsfrei
§ 3 Aufnahmegebühren / Umlagen / Abteilungsbeiträge
Zurzeit sind keine Aufnahmegebühren, Umlagen und Abteilungsbeiträge beschlossen.
§ 4 Mitglieder in der Ausbildung, Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Arbeitslose
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises den Beitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen. Dieser ermäßigte Beitrag gilt jeweils für max.12 Monate. Ohne Antrag bzw. nach Ablauf der Ermäßigung kommt der Erwachsenenbeitrag zur Anwendung.
§ 5 Beitragserhebung
Der Beitrag ist jährlich im Voraus fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgt mit Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag (Neumitglieder). Für Rechnungszahler entsteht eine Gebühr von 2,00 € je Rechnung, für Zahlungserinnerungen oder Mahnschreiben entsteht eine weitere Gebühr von je 3,00 €.
§ 6 Definition Familienbeitrag
Der Familienbeitrag gilt für Familien bzw. Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bzw. Jugendlichen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs scheidet das Kind am darauf folgenden 1. Januar aus dem Familienbeitrag aus und wird entsprechend § 1 der Beitragsordnung beitragspflichtig.
§ 7 Austritt aus dem Verein
Ein Austritt aus dem Verein ist halbjährlich zum 30. Juni und zum 31.Dezember unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.